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Die EU verstehen (Fortsetzung)


Beispiel 4 zur Souveränität

Das Monster in Brüssel


Immer wieder wird ein „Monster Brüssel“1 beschrieben, als existiere dort ein unersättlicher Apparat an Bürokraten, der unaufhörlich Macht an sich ziehe. Beklagt wird z. B. ein „Automatismus, der zu einer fortschreitenden Machtverschiebung in Richtung Brüssel“2 führe. Stimmt das? Oder ist es etwa wie beim Ungeheuer von Loch Ness: Es existiert nicht, aber es nützt, z. B. den Medien in der Sauregurkenzeit? Auch das Monster in Brüssel nützt denen in Regierungen der EU-Staaten, die eine Rückkehr zur alten Macht der Nationalstaaten wünschen. Und die Warnung vor der Übermacht Brüssels nützt ihnen, weil sie davon ausgehen können, dass ein erheblicher Teil der Wählerschaft ihren Warnungen Glauben schenkt.

Nun trifft es tatsächlich zu, dass in den vergangenen Jahrzehnten eine Verschiebung der Kompetenzen von den Nationalstaaten zur heutigen EU stattgefunden hat. Die Macht der Kommission ist gewachsen, aber nicht aus heimlicher Machtergreifung. Man kann es wohl nie zu oft sagen: Die Kommission kann ihre Befugnisse nicht selbst erweitern. Was sie heute an politischer Macht hat – und man kann darüber streiten, ob es zu viel sei oder zu wenig –, hat sie von den Mitglidstaaten vertraglich zugewiesen bekommen. Die Kommission kann nichts tun, was die Regierungen der Mitgliedstaaten ihr nicht erlaubt haben. Natürlich versucht sie, die Grenzen ihrer Macht auszuloten oder gar in politische Bereiche einzudringen, die ihr nicht offen sind. Aber da wird sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten rasch in ihre Grenzen verwiesen.

Neben der Machtfülle wird die Größe der Kommission kritisiert. Das „Monster“ beschäftige viel zu viele Beamte. Tatsächlich bestreitet kein vernünftiger Mensch, dass die Kommission zu groß ist. Es gibt 27 Kommissare in Brüssel, und jeder ist einem Minister eines Staates vergleichbar. Warum gibt es so viele Kommissare? Ganz einfach: Weil es 27 Mitgliedstaaten gibt. Tatsächlich braucht man nicht so viele Leute an der Spitze der Kommission. Malta hat weniger als eine halbe Million Einwohner und entsendet ebenso einen Kommissar wie das große Frankreich. Unter den heutigen Mitgliedstaaten sind fünf nicht viel größer als Malta3. Sie alle bestehen darauf, dass sie ebenfalls einen Kommissar in Brüssel haben.

Wer aber entscheidet über die Größe der Kommission in Brüssel? Über die Anzahl der Kommissare und damit die Größe der Kommission entscheiden allein die Regierungen der Mitgliedstaaten, einstimmig natürlich. Sie haben sich zwar angesichts der Vergrößerung der EU auf 27 Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass sie ab 1. November 2014 nur noch so viele Kommissare ernennen werden, dass ihre Anzahl zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht4, das wären 18 bei 27 Mitgliedstaaten. Aber sie ahnten wohl gleich, dass dagegen Widerstand erwachsen werde, weil kein Mitgliedstaat darauf verzichten will, mit einem Kommissar in Brüssel vertreten zu sein. Und deshalb fügten sie in den Artikel des EU-Vertrages, in dem festgelegt wurde, dass künftig nicht mehr jeder Staat einen Kommissar benennen darf, vorsichtshalber folgenden Passus ein: „... sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt.“ Und natürlich hat der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten beschlossen, dass bis auf Weiteres jeder Staat einen Kommissar benennen darf., dass es also bei 27 Kommmissaren bleibt. Wäre eine andere Entscheidung, also eine Verkleinerung der Kommission, möglich gewesen? Ja und nochmals ja, aber der Europäische Rat besteht nun einmal aus 27 Staats- und Regierungschefs, und sie müssen einstimmig beschließen, das heißt: Neun Regierungschefs hätten zustimmen müssen, dass künftig in Brüssel kein Kommissar mehr aus ihrem Staat sitzen darf.

Man kann darüber lachen, man kann darüber schimpfen, man kann sich darüber wundern. Aber so sind sie nun einmal, die Regierenden in den Mitgliedstaaten der EU. Die großen Staaten sind eher bereit, auf einen Kommissar aus ihrer Nation zu verzichten, als die kleinen. Dabei schreibt der EU-Vertrag vor, dass Kommissare in voller Unabhängigkeit tätig werden müssen, dass sie Weisungen eines Mitgliedstaates weder einholen noch entgegennehmen dürfen5. Und doch: Jede Regierung will „ihren“ Kommissar in Brüssel haben.

Wer also Brüssel", das heißt: die Kommission, wegen einer viel zu großen Besetzung und Machtfülle kritisiert, greift den Falschen an.

1 Zum Beispiel „Sanftes Monster Brüssel oder Die Entmündigung Europas“ von  Hans Magnus Enzensberger (edition suhrkamp)

2 Alexander Dobrindt, CSU-Generalsekretär, in einem „Fünf-Punkte-Memorandum“, zitiert nach FAZ vom 5. 6. 2011.

3 In Millionen Einwohnern: Malta 0,4, Luxemburg 0,5, Zypern 0,9, Estland 1,3, Lettland 2,0, Slowenien 2,1

4 Artikel 17 Absatz 5 EUV

5 Artikel 17, Absatz 3 Satz 3 EUV